Immobilienfinanzierung hilft beim Traum vom eigenen Haus
Immobilienfinanzierung hilft beim Traum vom eigenen Haus
Mai 08
Bei der Immobilienfinanzierung durch private Parteien handelt es sich um eine Finanzierung durch eine Sparkasse oder Bausparkasse, für Immobilien (Haus oder Eigentumswohnung), die von der Partei für Wohnzwecke erstanden wird. Hierbei gibt es dann zwei verschiedene Arten der Finanzierung, und zwar einmal die Eigennutzerimmobilie, hier möchte der Käufer selbst auch das Haus oder die Wohnung bewohnen und die Kapitalanlegerfinanzierung, bei der das Objekt zur Vermietung erstanden wird. Aber auch, wenn ein Gewerbetreibender oder ein Freiberufler die Immobilie ersteht, zählt diese nicht zum Betriebsvermögen und zählt als private Immobilienfinanzierung. Finanzieren Privatleute, so wird in der Regel erwartet, das Eigenkapital vorhanden ist, oder das ein vergleichbarer Wert in Wertpapieren vorliegt oder als Eigenleistung erbracht wird. Der zweite Teil der Finanzierung ist dann ein Kredit von einem Kreditunternehmen.
Wer gewährt private Immobilienfinanzierungen?
Dieser zweite Teil der Immobilienfinanzierungen wird in der Regel durch Banken, Bausparkassen, Landesförderinstitute, die Kreditanstalt für Wiederaufbau oder durch Versicherungsgesellschaften gewährt. Gewährt ein Darlehnsgeber gewerblich Kredite, so muss er eine Zulassung gemäß dem Kreditwesengesetz innehaben. Der Anteil der wohnwirtschaftlichen Darlehn ist enorm groß im deutschen Kreditwesen und er steigt auch weiterhin an. Weniger geläufig ist die Gewährung von Darlehn durch Privatpersonen, hierzu zählen Verwandte, die hilfreich eingreifen oder von Arbeitgebern. Bei größeren Firmen ist es hin und wieder möglich, zinsfreie oder sehr zinsgünstige Mitarbeiterdarlehn gewährt zu bekommen. Es ist üblich, Darlehen für die private Immobilienfinanzierung mit einer Buchgrundschuld auf das Wohnobjekt zu belasten, damit die Darlehenssumme abgesichert ist.
Wie funktioniert die private Immobilienfinanzierung?
Die Darlehensgewährung für private Immobilienfinanzierungen gilt für die Kreditinstitute als recht risikoarm, weil die Darlehenssumme meist durch eine Grundschuld oder eine Hypothek abgesichert ist. Die einigen wenigen Risikofaktoren sind, wenn das Objekt einem Wertverfall unterliegt oder wenn durch widrige Umstände eine Zwangsversteigerung ansteht und das Wohnobjekt unter Wert verkauft werden muss. Für den Darlehensnehmer kann sehr von Nachteil sein, wenn sich die Immobilienpreise stark verändern, wenn nämlich der Wert des Objektes zum Beispiel enorm abfällt und die Restdarlehenssumme nicht mehr abdeckt, so kann der Darlehensgeber zusätzliche Sicherheit einfordern. Vielleicht wird aber auch ein höherer Risikoaufschlag festgelegt. Im Normalfall versuchen beide Parteien in solch einer Situation eine vertragliche Lösung zu finden, sollte das aber nicht gelingen, so kann der Darlehensgeber das Darlehen mit der vertraglich vereinbarten Frist kündigen. Der Kreditnehmer ist in diesem Moment natürlich auch dazu berechtigt, mit anderen Kreditinstituten über die Übernahmemodalitäten für das Restdarlehen zu verhandeln. Sollten allerdings alle Fristen ohne Erfolg ablaufen, so kann der Kreditgeber den Verwertungsprozess einleiten.
Wie erfolgt die Rückzahlung?
In den Darlehensverträgen werden in der Regel die Rückzahlungsmodalitäten festgelegt. Hier ist genau niedergeschrieben, in welchen Zeitraum und in welcher Höhe Kreditbetrag und Zinsen zurückgezahlt werden. Die Darlehnsform, die am häufigsten angewandt wird, ist das Annuitätendarlehen. Dabei werden die Tilgungszahlungen direkt in das Darlehen eingezahlt und die Zinsbelastung wird nach und nach reduziert. Es ist ebenfalls möglich, Tilgungsaussetzung zu vereinbaren. In diesem Falle werden ausschließlich Zinsen zurückgezahlt und die Tilgung erfolgt in ein vereinbartes Tilgungssurrogat. Das Surrogat wird mit einem Anteil der Tilgung angespart und am Ende der Laufzeit dient es dann der teilweisen oder völligen Ablösung des Darlehens.
Quelle des Fotos: Alterfalter – Fotolia.com