Privatkredite sind eine weitere Art von Krediten

Privatkredite sind eine weitere Art von Krediten

Apr 15

Artikel erläutert PrivatkrediteUnter einem Privatkredit versteht man einen Kredit, der von einer Privatperson als Darlehensgeber bewilligt wird. Die Person handelt als nicht gewerblich, wie zum Beispiel als Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes. Sprachlich wird ein Privatkredit aber auch als Synonym für einen Ratenkredit an Privatkunden verwendet, dies ist aber keine zutreffende Verwendung. Laut Kreditwesengesetz sind Kreditinstitute Unternehmen, die gewerbliche Bankgeschäfte betreiben. Die häufigste Anwendung von Privatkrediten finden wir in der finanziellen Hilfe unter Verwandten. Grundsätzlich kann das Darlehen aber von jeder beliebigen Privatperson bewilligt werden. Die Vergabe von Privatkrediten setzt sich allerdings nicht wirklich durch, weil es für die Privatperson, die den Kredit vergibt, nicht besonders einfach ist, die Bonität des Kreditnehmers zu überprüfen. Es gibt im Internet allerdings Seiten, die versuchen private Kreditnehmer und -geber zusammenzubringen, eine Art Vermittlungsseite für Kreditbeteiligte, also.

Wie ist die Rechtslage?

Für Privatkredite bestehen grundsätzlich die gleichen Vorschriften wie für Kredite von Banken. Kreditverträge sind in den §§ 488 ff. BGB geregelt. Im Falle von Privatkrediten fallen allerdings einige Schutzrechte weg. Zu diesen Schutzrechten gehören die Formvorschriften für Verbraucherdarlehensverträge und die Kündigungsschutzregeln. Verträge für Privatdarlehen können ohne Weiteres formlos abgefasst werden. Diese Möglichkeit bringt aber oft Schwierigkeiten mit sich, da es zu Beweisproblemen kommen kann, wenn es um die Rückforderung der geliehenen Beträge geht. Auf jeden Fall sollten aber auch Privatkreditverträge immer schriftlich abgeschlossen werden. Verbraucher, deren Kreditvertrag von einer Bank abgelehnt wurde, suchen als Nächstes nach einer Gelegenheit von einer Privatperson ein Darlehen bewilligt zu bekommen. Sollte eine Privatperson gefunden werden, die das Geld bewilligt und ausleiht, so trägt diese natürlich ein sehr hohes Risiko, da es ja immer auch einen Grund hat, wenn ein Kreditinstitut einen Darlehensantrag ablehnt. Die Sicherheiten, die mit Banken vereinbart werden, können natürlich auch bei Privatdarlehen als Sicherheit gelten. Es ist allerdings hier notwendig, diesen Sicherheitsvertrag absolut juristisch korrekt zu formulieren und die Einhaltung zu überwachen, das ist hier wiederum das Risiko.

Welches Verhältnis haben Steuern und Privatkredite?

Für die Finanzierung von vermieteten Immobilien oder Geschäftsbeteiligungen werden gern Privatkredite als Eigenkapital genutzt. Das ist ein sehr reizvolles Kriterium für die Steuergestaltung. Hält der Vergleich eines Privatkredites mit einem Bankkredit stand, das heißt sind die Bedingungen wie Zinssatz, Sicherheiten usw. gleich, dann unterscheiden sich die beiden Kredite nicht voneinander. Es schadet aber immer steuerlich, wenn ein Kreditvertrag “nur auf dem Papier” abgeschlossen wird.
Es ist inzwischen in Mode gekommen, sich Geld von Privatpersonen, statt von Banken zu leihen. Gerne nehmen Freiberufler oder Selbstständige solche Privatkredite für sich in Anspruch. Heutzutage ist es sehr schwierig, Bankkredite für Selbstständige oder Freiberufler von einer Bank genehmigt zu bekommen und erst recht nicht zu fairen Konditionen. Die Banken machen hier andere Voraussetzungen geltend, als es für private Kreditnehmer der Fall ist. Es gibt – wie gesagt – seit Neuestem Internetplattformen, die zwischen möglichen Kreditnehmern und Geldgebern vermitteln. Hier stellt der Antragsteller seinen Wunschkredit in das Internetportal ein. Er muss hier dann den Verwendungszweck und die Höhe der Zinsen angeben, die er bereit ist, zu zahlen. Die möglichen Kreditgeber lesen sich diese Angebote durch und können nun ihrerseits entscheiden, ob sie einen solchen Kredit bewilligen möchten oder nicht.

Inhaber des Bildes: Bernd Leitner – Fotolia.com

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