Eine Baufinanzierung macht das Leben leichter
Eine Baufinanzierung macht das Leben leichter
Mrz 29
Wenn Privatpersonen ein Wohnobjekt erstehen, nutzen sie oft die Möglichkeit der Baufinanzierung, um den Traum vom eigenen Heim verwirklichen zu können. Es wird hier noch unterschieden, ob das Wohnobjekt vom Käufer selbst bewohnt wird, dann sprechen wir von Eigennutzerfinanzierung oder ob das Objekt vermietet werden soll. Dies nennt sich dann Kapitalanlegerfinanzierung. Die Käufer besitzen in der Regel einen Teil Eigenanteil, der entweder in Form von Kapital oder liquidierbaren Wertpapieren vorliegt, oder in Eigenleistung erbracht werden kann. Der zweite Teil der Baufinanzierung wird dann durch Aufnahme eines Darlehen bei einem Kreditinstitut, wie zum Beispiel der Sparkasse oder einer Bausparkasse aufgenommen.
Wer bewilligt Baudarlehen?
Die Darlehen, die den zweiten Anteil der Baufinanzierung darstellen, werden von Banken, Bausparkassen, Landesförderinstituten, der Kreditanstalt für Wiederaufbau oder von Versicherungsgesellschaften gestellt. Um Darlehen gewerblich bewilligen zu dürfen, müssen Darlehnsgeber eine Zulassung gemäß des Kreditwesengesetzes besitzen. Die Darlehen für Baufinanzierungen bestreiten einen großen Teil der Kredite in Deutschland und ihr Anteil steigt auch weiter an. Eher ungewöhnlich sind Finanzierungen durch Privatpersonen, wie zum Beispiel Verwandte der Darlehensnehmer oder durch den Arbeitgeber. In größeren Unternehmen ist es durchaus möglich, ein Mitarbeiterdarlehen zu bekommen, das entweder zinsfrei oder mit sehr niedrigen Zinsen behaftet ist. Baudarlehen, die fremdfinanziert werden, werden in der Regel durch eine Buchgrundschuld auf das Bau- bzw. Wohnobjekt abgesichert.
Der Ablauf einer Baufinanzierung
Baufinanzierungen durch Privatpersonen sind für die Darlehensgeber recht risikoarm, da die Darlehenssumme in der Regel durch das Bauobjekt abgesichert ist. Aus diesem Grunde wird auch die Grundschuld vereinbart. Problematisch könnte es nur werden, wenn das Objekt einem starken Wertverlust unterliegt oder das Objekt aus verschiedenen Gründen zwangsversteigert werden muss. In diesen Fällen kann es für den Darlehensgeber dazu kommen, dass eine Restschuld verbleibt, die dann im Nachhinein noch ausgeglichen werden muss. Ein weiteres Problem kann für den Darlehensnehmer entstehen, wenn das Objekt einem starken Wertverlust unterliegt und die Restsumme des Darlehens nicht mehr abgedeckt wird. In diesem Falle kann der Kreditgeber zusätzliche Sicherheiten verlangen. Können beide Parteien sich darüber nicht vertraglich einigen, so ist der Darlehensgeber berechtigt, die Kredite fristgerecht zu kündigen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Darlehensnehmer das Recht, mit einem anderen Kreditgeber in Verhandlungen über die Darlehensübernahme zu verhandeln. Verfallen alle Fristen erfolglos, so kann der ursprüngliche Kreditgeber den Verwertungsprozess einleiten.
Wie funktioniert das mit der Rückzahlung?
Grundsätzlich wird vertraglich vereinbart, wie die Rückzahlung zu erfolgen hat. In dem abgeschlossenen Vertrag wird festgelegt, wie lang der Zeitraum des Darlehens ist, in welcher Form die Tilgung erfolgt und wie hoch die Zinsen sind. Am gängigsten ist hier das Annuitätendarlehen. Bei dieser Form der Baufinanzierung fließt die Tilgung direkt in den Kredit und dadurch sinkt die Zinsbelastung im Laufe der Darlehensdauer. Es kann aber auch eine Tilgungsaussetzung vereinbart werden, dann werden während der Darlehenslaufzeit nur Zinsen bezahlt, während die Tilgung in ein Tilgungssurrogat fließt. Das Surrogat wird mit einem vereinbarten Anteil angespart und am Ende der Laufzeit wird die Tilgung damit ganz oder teilweise durchgeführt. Als Surrogate können Ansprüche aus Investmentfonds, Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherungen abgetreten werden. Die Rückzahlungen des Baudarlehens können demnach ganz individuell vertraglich vereinbart und festgelegt werden.
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